Art. 1 Arbeitsbereich
1 Das geschäftsführende Sekretariat unterstützt den VSETH-Vorstand in administrativen Belangen und beim Wissenserhalt.
Reglement über die Arbeit im Ressort Geschäftsführendes Sekretariat
RSVSETH 21.013 (Ressort-Reglement Geschäftsführendes Sekretariat)
PDF-VersionDer Mitgliederrat, gestützt auf Art. 14 des Vorstandsreglements, beschliesst:
1. Allgemeines
2. Team Geschäftsführendes Sekretariat
Art. 2 Teammitglieder
Das Ressort wird nur vom geschäftsführenden Sekretär bzw. der geschäftsführenden Sekretärin des VSETH gemäss Art. 31 Abs. 2 der Statuten wahrgenommen. Es existieren keine weiteren Teammitglieder.
Art. 3 Geltungsbereich
Dieses Reglement gibt die Aufgaben des geschäftsführenden Sekretärs bzw. der geschäftsführenden Sekretärin des VSETH gemäss Art. 31 Abs. 2 der Statuten vor.
3. Aufgabenfelder
Art. 4 Administration
1 Der geschäftsführende Sekretär bzw. die geschäftsführende Sekretärin leitet das Allgemeinen Verbandssekretariat gemäss Art. 31 der Statuten.
2 Er oder sie bewirtschaftet das Vertragswesen.
3 Er oder sie ist Ansprechperson bei Rechtsfragen und administriert diese.
4 Er oder sie ist die Stellvertretung des Sekretariats (Krankheit/Ferien nach Möglichkeit).
5 Er oder sie übernimmt administrative Aufgaben bezüglich des MR des VSETH, insbesondere:
- a.
-
Terminplanung und Raumreservation;
- b.
-
Organisation der Protokollführung;
- c.
-
Nachbereitung zusammen mit dem Präsidium.
Art. 5 Vorstandsarbeit
In der Funktion als Vorstandsmitglied übernimmt das geschäftsführende Sekretariat die folgenden Aufgaben:
- a.
-
Unterstützung des VSETH-Vorstands in seinem Tagesgeschäft;
- b.
-
Entlastung und Beratung des VSETH-Vorstands bei Projektarbeiten;
- c.
-
Vorbereitung und Management verbandsinterner Dokumente des VSETH-Vorstands;
- d.
-
Einführung und Coaching neuer VSETH-Vorstandsmitglieder;
- e.
-
Protokollführung der VSETH-Vorstandssitzungen;
- f.
-
Verantwortung über die Nachbereitung der Sitzungen mit Terminüberwachung und Ableitung von Handlungsbedarf zusammen mit dem Präsidium;
- g.
-
Teilnahme an jeweils mindestens einem Tag der Strategiewochenenden des VSETH-Vorstands;
- h.
-
Mitarbeit in Arbeitsgruppen, die das AVES betreffen.
Art. 6 Personal
Das geschäftsführende Sekretariat übernimmt die folgenden Personalaufgaben:
- a.
-
Suchen und Einstellen von Personal nach Stellenplan und Stellenbeschrieb innerhalb des vom VSETH-Vorstand vorgegebenen Salärrahmens;
- b.
-
Personalbetreuung;
- c.
-
Verantwortung für die Erstellung von Arbeits- und Zwischenzeugnissen für alle Mitarbeitenden des VSETH;
- d.
-
Koordination von Personal und Arbeiten;
- e.
-
Vermittlung zwischen Personal und VSETH-Vorstand;
- f.
-
Kontrolle der Arbeitszeiterfassung und Übersicht über Ferien und Überstunden;
- g.
-
Leitung der Mitarbeitendensitzungen;
- h.
-
Kündigung von Personal;
- i.
-
Kontrolle von Salärauszahlungen;
- j.
-
Überwachung von Teuerungsausgleichen;
- k.
-
Langfristige Lohnentwicklung;
- l.
-
Bonusempfehlung für die Mitarbeitenden zu Handen des VSETH-Vorstands.
Art. 7 Zusammenarbeit mit dem Präsidium
Die Zusammenarbeit mit dem Präsidium umfasst
- a.
-
Regelmässige Absprachen mit dem Präsidium zur Koordination der Arbeit;
- b.
-
Regelmässige Feedbacks zu den Mitarbeitenden;
- c.
-
Information des Präsidiums über An- bzw. Abwesenheit der Mitarbeitenden;
- d.
-
Langfristige Planung der strategischen Ausrichtung des Verbandes in Zusammenarbeit mit dem Präsidium;
- e.
-
Überwachung langfristiger Verpflichtungen des VSETH-Vorstands.
Art. 8 Buchhaltung
Das geschäftsführende Sekretariat ist die Stellvertretung der Buchhaltung bei Krankheit, Ferien oder Ausfall und unterstützt sie bei Bedarf.
4. Schlussbestimmungen
Art. 9 Revisionsbestimmungen
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr genehmigt.
Art. 10 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.