Art. 1 Zweck
Der Finanzausschuss ist für die strategische Budget- und
Finanzplanung sowie für die kontinuierliche Überwachung der Finanzen des VSETH
verantwortlich.
Gremienreglement über den Finanzausschuss
RSVSETH 13.01 (FinA-Reglement)
PDF-VersionDer Mitgliederrat, gestützt auf Art. 9 des Allgemeinen Ausschussreglements, beschliesst:
1. Zweck
2. Mitglieder
Art. 21 Maximale Anzahl
Der Finanzausschuss besteht aus maximal zwölf Mitgliedern.
Art. 3 Mitglieder von Amtes wegen
1 Der VSETH-Quästor bzw. die VSETH-Quästorin ist von Amtes wegen
Mitglied des Finanzausschusses.
2 Eine Mitarbeit ausserhalb von Entscheidungsfindung und Koordination mit dem
VSETH-Vorstand ist optional. 2
2 Eingefügt durch den Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), in Kraft seit 01.01.2024.
Art. 3a3 Beobachtende
Die Mitglieder des Teams Quästur sind Beobachtende des Finanzausschusses.
3 Eingefügt durch den Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), in Kraft seit 01.01.2024.
3. Kompetenzen
Art. 4 Budget
1 Der Finanzausschuss leitet zusammen mit der VSETH-Quästur den
Prozess für die Budgeterstellung und die Budgetprüfung.
2 Der Finanzausschuss hat die Möglichkeit, zu jeder Kostenstelle und
zu jedem finanzwirksamen Antrag an den MR eine Empfehlung abzugeben.
Art. 5...4 Kontinuierliche Überwachung
4 Aufgehoben durch den Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), mit Wirkung seit 01.01.2024.
Art. 6 Rechnung
1 Der Finanzausschuss nimmt die Rechnungsprüfung mit Unterstützung der
VSETH-Quästur vor. 5
2 Der Finanzausschuss hat die Möglichkeit, zu jeder Kostenstelle eine
Empfehlung abzugeben.
5 Fassung gemäss dem Beschluss des Mitgliederrats in Traktandum 15.5e in der Sitzung vom 22.11.2023 (Antrag), in Kraft seit 01.01.2024.
Art. 7 Finanzplanung
Der Finanzausschuss ist für die strategische
Finanzplanung des VSETH verantwortlich.
4. Schlussbestimmungen
Art. 8 Revisionsbestimmung
Dieses Reglement wird vom MR mit absolutem Mehr
genehmigt.
Art. 9 Version
1 Dieses Reglement wurde vom Mitgliederrat an seiner Sitzung vom 24.
November 2021 einer Totalrevision unterzogen und genehmigt.
2 Es tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.